Beitragsordnung

Bezugnehmend auf den § 5 der Satzung des Landesverbandes der Schullandheime inThüringen e.V. (LST) wurde von der Mitgliederversammlung am 09.11.12 in Gerabergfolgende Beitragsordnung beschlossen.

§ 1
Die im LST organisierten Schullandheime führen pro Person/ Übernachtung in ihremSchullandheim einen Betrag von 0,20 € als Mitgliedsbeitrag an den Landesverband ab.

§ 2
Fördernde Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von jährlich mindestens 25 €.

§ 3
Die Überweisung der anfallenden Beträge ist als Gesamtsumme halbjährlich auf das Konto desLST, spätestens zum 31.7. des Kalenderjahres für das 1. Halbjahr bzw. zum 31.01. des folgendenKalenderjahres für das 2. Halbjahr, fällig. Die Geschäftsstelle erhält zum Zeitpunkt derÜberweisung von jedem Heim eine detaillierte Abrechnung der sich aus den Übernachtungszahlenergebenden Mitgliedsbeiträge.

§ 4
Die Mitglieder des Vorstandes des Verbandes sind berechtigt, die ordnungsgemäße (der Belegungentsprechende) Überweisung der Mitgliedsbeiträge in Absprache mit dem Leiter desSchullandheimes bzw. dessen Träger zu prüfen.

§ 5
Die von den Schullandheimen erstatteten Mitgliedsbeiträge werden gemäß der Satzung (§ 2) undden Beschlüssen der Mitgliederversammlungen entsprechend verwendet.Diese Beitragsordnung tritt auf Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2013 in Kraft.Geraberg, den 09.11.2012Ulf Biedler, VorsitzenderRüdiger Faupel, Schatzmeister



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Landesverband der Schullandheime in Thüringen e.V.
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